Unterstützungsmöglichkeiten
Der Umstellungspool gibt betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, Fördermittel für vielfältige Aktivitäten zu beantragen, die die Anpassung ihres Geschäfts stärken können.



Beispiele für Aktivitäten, für die Unternehmen Unterstützung erhalten können
Anpassung und Anpassung von Geschäftsmodellen
Anpassung oder Umstellung des Geschäftsmodells, z. B. auf neue / veränderte Märkte, Kunden, Produkte, grüne Umstellung / Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Arbeitet über Unternehmen und Wertschöpfungsketten hinweg zusammen.
Entwicklung von Kompetenzen
Kompetenzentwicklung in Bezug auf den Umgang mit Covid-19, einschließlich zB Zertifizierungen. Kompetenzentwicklung bzgl. Umstellung/Anpassung, zB Schulung in neuen digitalen Tools.
Kauf von Ausrüstung
Physikalische Umwandlung / Materialien.
Neue digitale oder nachhaltige Lösungen, zB für Crowd Management, digitale Meetings / Konferenzen.
Physikalische Umwandlung / Materialien.
Neue digitale oder nachhaltige Lösungen, zB für Crowd Management, digitale Meetings / Konferenzen.
Die Höhe des Zuschusses
Unternehmen können einen Zuschussbetrag von bis zu 1.5 Mio. DKK pro Unternehmen beantragen, abhängig zB von der Größe und den Bedürfnissen des Unternehmens. Voraussetzung ist eine Barkofinanzierung in Höhe von mindestens 25 % der Fördersumme.
Es können jedoch mehrere Unternehmen gemeinsam einen Antrag stellen, jedoch mit einem Gesamthöchstbetrag von 5 Mio. DKK. Krone. Allerdings muss jedes Unternehmen einen Antrag für seinen Anteil am Gesamtprojekt stellen.
Regeln für Zuschüsse
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Die Förderung aus dem Konversionspool für Unternehmen erfolgt als Barzuschuss. Es kann eine Förderung von bis zu 75 Prozent gewährt werden. des Aufwands.
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Das Unternehmen muss 25 % der Kosten in bar halten.
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Mit den teilnehmenden Unternehmen wird ein schriftlicher Vertrag erstellt, in dem die Höhe der Beihilfe sowie die Kosten und Tätigkeiten aufgeführt sind, für die die Beihilfe gewährt wird.
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Abschlagszahlungen von bis zu 50 Prozent können Unternehmen auf die bewilligte Fördersumme gewährt werden.
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Die Subvention wird gemäß der De-minimis-Verordnung (Regelung der staatlichen Beihilfen an Unternehmen) gewährt. Wenn ein Antragsteller bereits De-minimis-Unterstützung erhalten hat, ist es nicht selbstverständlich, dass bis zu 1.5 Mio. DKK beantragt werden können. Krone.
